Beratungseinsatz · § 37 Abs. 3 SGB XI

Der Beratungseinsatz – mehr als eine Pflicht.

Wer Pflegegeld bezieht, braucht regelmäßig einen Beratungseinsatz. Ich komme zu Ihnen nach Hause, schaue gemeinsam mit Ihnen auf die Pflegesituation und stelle den Nachweis für die Pflegekasse aus – damit Ihr Pflegegeld gesichert bleibt.

  • Pflegegrad 2–3 Beratungseinsatz mindestens alle sechs Monate.
  • Pflegegrad 4–5 Beratungseinsatz mindestens alle drei Monate.
  • Pflegegrad 1 Freiwillig – aber sinnvoll, um Entlastung und Hilfsmittel gezielt zu nutzen.

Was ist der Beratungseinsatz?

Beim Beratungseinsatz besucht Sie eine Pflegefachkraft zu Hause. Gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen schaue ich auf die aktuelle Pflegesituation und bewerte, ob Unterstützung, Anpassungen oder weitere Leistungen sinnvoll sind. Im Mittelpunkt steht die Frage: Was brauchen Sie, damit der Alltag verlässlich und sicher funktioniert?

Das Gespräch ist wertschätzend und lösungsorientiert. Es bietet Raum, Schwierigkeiten anzusprechen – etwa bei Körperpflege, Mobilität, Medikamenten, Orientierung, psychischer Belastung oder der Organisation des Pflegealltags.

Wichtig: Wird der Beratungseinsatz nicht fristgerecht durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder aussetzen.

Ablauf und Nachweis

  1. Termin vereinbarenZu einem Zeitpunkt, der zu Ihrem Alltag passt.
  2. HausbesuchGemeinsamer Blick auf die Pflegesituation, Ihre Fragen und Wünsche, Sicherheit im Alltag.
  3. EmpfehlungenZum Beispiel zu Pflegehilfsmitteln, Wohnraumanpassung, Entlastung, Schulung, Tages- oder Kurzzeitpflege.
  4. DokumentationKurzbericht und Nachweis für die Pflegekasse – damit gilt die Frist als erfüllt.

Der Nachweis wird an die Pflegekasse übermittelt oder Ihnen zur Weitergabe bereitgestellt. So ist klar dokumentiert, dass der Beratungseinsatz stattgefunden hat.

Ihr konkreter Nutzen

  • Pflegegeld sichern: Fristen werden eingehalten, der Anspruch bleibt bestehen.
  • Entlastung finden: praktikable Wege, um pflegende Angehörige zu entlasten.
  • Sicherheit erhöhen: Stolperfallen erkennen, Risiken verringern, Hilfen gezielt einsetzen.
  • Wissen gewinnen: Klarheit über Leistungen, Kombinationen und eine mögliche Höherstufung.

So bereiten Sie sich vor

  • Arzt- und Therapieberichte: ein kurzer Überblick über Diagnosen und Behandlungen.
  • Medikamentenliste: regelmäßige und Bedarfsmedikation, Dosierung, Besonderheiten.
  • Pflegetagebuch: Alltag, Hilfebedarf, belastende Situationen, besondere Risiken.
  • Fragen sammeln: zu Leistungen, Fristen, Schulungen oder einer möglichen Höherstufung.

Kosten und Abrechnung

Der Beratungseinsatz ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse, wenn Sie Pflegegeld beziehen und die Beratung fristgerecht erfolgt. Sie erhalten eine Bestätigung über den durchgeführten Einsatz.

Bei freiwilligen Einsätzen, etwa bei Pflegegrad 1, oder bei zusätzlicher individueller Beratung informiere ich Sie vorab transparent über Umfang, Vorgehen und mögliche Kosten.

Kostenlose Erstberatung

Sie wissen nicht, was jetzt der richtige Schritt ist?

Das müssen Sie auch nicht. Erzählen Sie mir kurz von Ihrer Situation – ich melde mich persönlich bei Ihnen, und wir sortieren gemeinsam, was als Nächstes sinnvoll ist. Die Erstberatung ist kostenlos.

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